Tritt eine Mannschaft eigenmächtig nicht an bzw. findet keine Einigung über eine Verlegung/Verschiebung mit dem Gegner und den Offiziellen und bleibt dem ursprünglichen Termin fern, so wird dies gem. BuSpO und DVO als Nichtantreten gewertet.
Da im Vorfeld nicht gesagt werden kann, wie die tatsächlichen Witterungsverhältnisse am Spielort zur Spielzeit sind, müssen die Offiziellen vor Ort im Einzelfall darüber entscheiden. Die möglichen Witterungsverhältnisse sind daher im Vorfeld kein Absagegrund. Im Nachwuchsbereich verhält sich dies anders. Sollten die Erziehungsberechtigten entscheiden, dass ihre Kinder nicht an einem Spiel teilnehmen und dadurch verfügt die Mannschaft über nicht ausreichend Spieler, so wird dies als Verlegungsgrund anerkannt. Dies ist der ligaleitenden Stelle nach Absprache unter Angabe eines neuen Termins per email mitzuteilen.
Es gilt für den gesamten Spielbetrieb: Die Gesundheit der Beteiligten geht vor!