Anti Doping

Der BSVNRW unterstützt genau wie der Bundesverband DBV aktiv die Arbeit der Anti Doping Agenturen NADA und WADA. Aktuelle Informationen und Broschüren erhalten Sie direkt dort. Zusätzlich stehen Ihnen in unserem Dowloadbereich die Anti Doping Ordnung und Athletenvereinbarungen des Bundesverbands DBV zur Verfügung.

Die Anti Doping Codes der Weltverbände für Baseball und Softball erhalten Sie hier:
IBAF Anti Doping Code
ISF Anti Doping Code

Anti Doping: Gemeinsam gegen Doping – eLearning für Trainer*innen:

Aus der Beschreibung: Wir möchten euch in eurem Einsatz für saubere Leistung unterstützen. Unser e-Learning für Athletinnen und Athleten und deren Umfeld bietet nützliches Knowhow rund um die Anti-Doping-Thematik. Unsere Kurse bieten klar strukturierte und einfach verständliche Inhalte, die ihr flexibel und überall abrufen könnt. Wie ihr in wenigen Schritten zu eurem Zertifikat gelangt, zeigt euch unser e-Learning Guide.

Aufgaben des Anti-Doping-Beauftragten:

Der Anti-Doping-Beauftragte des BSV NRW trägt die Verantwortung für Massnahmen gegen Doping innerhalb des Verbandes. Richtlinien seines Handelns sind die zur Dopingbekämpfung relevanten Normen der nationalen Gesetzgebung und – neben den verbandseigenen Anti-Doping-Regeln – die »Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings« und die Regelung des »Doping-Kontroll-Systems«. Der Beauftragte ist Multiplikator des Verbandes in Anti-Doping-Fragen sowie Kontaktperson gegenüber der gemeinsamen Anti-Doping-Kommission DSK/NOK und den Verbands-Athleten/innen.

Das Präsidium des BSV NRW hat auf seiner Sitzung am 15. Februar 2007 Christian Teusch zum Anti-Doping-Beauftragten bestellt. In unserem Downloadbereich finden sie unter dem Punkt Anti-Doping alle derzeit relevanten Formulare und Richtlinien zum Thema. Darüber hinaus können sie sich per Email an Christian Teusch wenden: c.teusch@bsvnrw.de

Wichtige Unterlagen zum Thema Doping und Formulare für Kaderathleten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Der Anti-Doping-Beauftragte ist verantwortlich für:

– die Anpassung von Verbandsstatuten, Reglements und Strafbestimmung an aktuelle Entwicklungen
– die Organisation und die Durchführung von Wettkampfkontrollen
– die Mitteilung der Anzahl und Termine der vorgesehenen Wettkampfkontrollen einschliesslich Information über die Art der Veranstaltung bis zum 15. November jeden Jahres für das darauf folgende Jahr
– die weitere Verfolgung von positiven Analyseergebnissen bei Dopingkontrollen
– die Information an die ADK über die vom Verband getroffenen Massnahmen aufgrund positiver Dopingkontrollen
– die Unterstützung der ADK bei der Weiterleitung von Aufklärungs- und Informationsmaterialien an die Athleten/innen.