Allgemeine Ausleihbedingungen

Der BSVNRW e.V. stellt zur Föderung des Baseball und Softball Sports in NRW interessierten Vereinen, Schulen und sonstigen Institutionen Baseball/Softball Feld- und Spielerausrüstung zur Verfügung. Der Verband erhofft sich dadurch eine Steigerung des Bekanntheitsgrades und die weitere Verbreitung der Sportarten Baseball und Softball.

Insgesamt können wir 3 mobile Batting Cages und 7 Schultaschen mit Handschuhen zur Verfügung stellen!

Ansprechpartner:

Natalie Thiele Geschäftsstellenleiterin
Telefon: 05251.6932592
Mobil: 0151.72111652
E-Mail: gs@bsvnrw.de

Kostenschlüssel pro Satz (Schultasche):

BSVNRW Mitgliedsvereine
6 Monate kostenfrei
150 EURO Kaution

Lehrer/Schulen mit Vereinskooperation
6 Monate kostenfrei
150 EURO Kaution

Lehrer/Schulen ohne Vereinskooperation
3 Monate 60 EURO
150 EURO Kaution

Gewerbliche Ausleiher
3 Monate 120 EURO
150 EURO Kaution

Kostenschlüssel Batting Cage Wochenende (Fr – Mo):

BSVNRW Mitgliedsvereine
70,00 € / 1 Tag 35€
150 EURO Kaution

Lehrer/Schulen mit Vereinskooperation
70,00 € / 1 Tag 35€
150 EURO Kaution

Lehrer/Schulen ohne Vereinskooperation
100,00 € / 1 Tag 50€
150 EURO Kaution

Gewerbliche Ausleiher
250,00 € / 1 Tag 100€
150 EURO Kaution

Kostenschlüssel Batting Cage Woche:

BSVNRW Mitgliedsvereine
140,00 €
150 EURO Kaution

Lehrer/Schulen mit Vereinskooperation
140,00 €
150 EURO Kaution

Lehrer/Schulen ohne Vereinskooperation
170,00 €
150 EURO Kaution

Gewerbliche Ausleiher
500,00 €
150 EURO Kaution

  1. Der Ausleihvertrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  2. Kaution und Ausleihkosten werden von uns in Rechnung gestellt müssen vor Abholung unter Angabe »Ausleihe PHR Material/Batting Cage Name Ausleiher« und der Rechnungsnummer auf das Konto des BSVNRW e.V. überwiesen werden.
  1. Der Ausleiher haftet für Schäden und Verluste des ausgeliehenen Materials.
  2. Der BSVNRW e.V. übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Schäden und Verluste, die im Zusammenhang mit der Ausleihe des Materials entsstehen.
  3. Der Entleiher nimmt spätestens eine Woche vor Ablauf des Ausleihzeitraums mit dem BSVNRW e.V. Kontakt auf, um die Rückgabe des Materials zu klären.
  4. Verlängerungen der Ausleihe sind nur nach frühzeitiger Rücksprache mit dem BSVNRW e.V. unter Berücksichtigung des Kostenschlüssels möglich.
  5. Das Material muss pünktlich in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.
  6. Die Abholung und Rückgabe sind durch den Entleiher eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu organisieren, auch wenn Anholungs- und Rückgabeort sich unterscheiden.
  7. Sind Lehrer/Schulen in die Ausleihe involviert, ist bei Abholung das Frageblatt »Schulinfo« ausgefüllt zu übergeben. Bei Rückgabe muss das Frageblatt »Nachbereitung« ausgefüllt übergeben werden.
  8. Nach Rückgabe des Materials wird die Kaution auf das Konto des Ausleihers erstattet, abzüglich evtl. Säumnis-, Schadens- oder Verlustkosten.
  9. Weitere Absprachen sind nur schriftlich möglich.

Ausleihvertrag-Schultasche

Ausleihvertrag-Batting-Cage