Baseball und Softball Verband NRW e.V.
– Regionalgericht –
Ahornallee 20
33106 Paderborn
Daniel Ramirez-Ziegler Vorsitzender
Peter Fassbender 1. Beisitzer
Jens Schupak 2. Beisitzer
Boris Stranz stellvertretender Beisitzer
Zuständigkeit des Regionalgerichtes nach Artikel 4 III der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Baseball und Softball Verbandes:
1. für Proteste und Streitigkeiten, die sich aus dem Spielbetrieb auf Landesebene ergeben.
2. für Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung von Freundschaftsspielen ergeben, zuständig ist dabei das Regionalgericht, in dessem örtlichen Zuständigkeitsbereich das Freundschaftsspiel ausgetragen wurde.
3. für die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Vereine bzw. Spieler, Trainer und Funktionäre bzw. Organe der Vereine auf Landesebene. Das Regionalgericht entscheidet insoweit insbesondere gegen Verstöße der geltenden Dopingbestimmungen.
4. für Streitigkeiten zwischen dem jeweiligen Landesverband und einem Mitgliedsverein, der seinen Sitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Betreffenden Regionalgerichts hat.