Wichtig: Verwaltung der BSVNRW-Lizenzen (Umpire/Scorer)

20. Februar 2017

Datenerfassung im BSM

Einer der wichtigsten Grundsätze des BSM ist, dass alle Personen (Spieler, Scorer, Umpire, Trainer, Funktionäre etc.) nur einmal mit ihrem Grunddatensatz (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Verein, ggf. Anschrift und Telefonnummer oder Mail-Adresse) im BSM erfasst sind, um „Dubletten“ zu vermeiden. Etwaige Lizenzdaten werden mit diesem Grunddatensatz verknüpft.

Änderungen von Personendaten

Wegen der Vielzahl der in der BSM-Startphase verwendeten Quellen für den Datenimport kann es bei einzelnen Personen zur Speicherung unrichtiger oder unvollständiger Angaben gekommen sein (insbesondere falsche Schreibweisen bei Name oder Vorname, z.B. Meyer statt Mayer oder Luise statt Marie-Louise). Korrekturen zu diesen Personenangaben können nur vom jeweiligen Verein vorgenommen werden. Gleiches gilt für bislang noch fehlende Geburtsdaten, sie sind derzeit mit dem Platzhalter „01.01.2000“ erfasst.

Erfassung neuer Lizenzen

Eine erstmals erworbene Lizenz (oder eine Höherstufung von C auf B) kann nur vom zuständigen Lizenzbeauftragten des BSVNRW (aktuell: Helmut Ullrich, h.ullrich@bsvnrw.de) und auch nur dann in den BSM eingegeben werden, wenn die entsprechende Person dort bereits mit dem Grunddatensatz (s.o.) gespeichert ist. Sollte das noch nicht der Fall sein (z.B. bei Nicht-Mitgliedern oder bei noch nicht via OPASO-Abgleich erfassten aktiven bzw. passiven Mitgliedern), muss der jeweilige Verein zunächst die entsprechende Person im BSM anlegen. Diese Neuerfassung ist im Prinzip schon bei der Lehrgangsanmeldung erforderlich, da alle BSVNRW-Lehrgänge zum Lizenzerwerb nur noch über den BSM verwaltet werden und jeder angemeldete Teilnehmer dort als Person vorhanden sein muss.

Änderungen von Lizenzdaten

Unrichtige Angaben zu Lizenzen (Lizenzart, Lizenzstufe, Lizenz-Nr. oder Gültigkeit der Lizenz, ggf. auch Zuordnung des Lizenzinhabers zu einem Verein) können hingegen nur vom BSVNRW-Lizenzbeauftragten (s.o.) korrigiert werden. In diesem Fall muss der zu ändernde Sachverhalt möglichst präzise der BSVNRW-Geschäftsstelle oder dem BSVNRW-Lizenzbeauftragten per Mail mitgeteilt werden.

A-Lizenzen

Die Lizenzen der A-Umpire und A-Scorer werden ausschließlich von den entsprechenden Beauftragten des DBV verwaltet. Diesbezügliche Rückfragen oder Änderungswünsche können daher nicht an den BSVNRW gerichtet werden.

gez. Helmut Ullrich

BSVNRW-Lizenzbeauftragter