Wiederaufnahme des Vereinssports – Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sowie des Landes NRW

7. Mai 2020

Liebe Mitgliedsvereine, liebe Vorstände, liebe Baseball- und Softballfreunde in Nordrhein-Westfalen,


ich hoffe, es geht Euch allen weiter gut und der Corona "Lockdown" und seine Folgen nagen nicht zu sehr an Euch.Ihr werdet sicher verfolgt haben, dass die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten gestern weitreichende Beschlüsse zur Lockerung der Corona Maßnahmen getroffen haben. Diese Beschlüsse betrafen vor allem auch den Breiten- und Amateursport und dessen Wiederaufnahme. Eine gute Nachricht nach vielen Wochen, in denen das sportliche und soziale Zusammenleben in unseren Vereinen nahezu still stand. Ministerpräsident Armin Laschet hat diese Beschlüsse dann in seinem "Nordrhein-Westfalen-Plan" konkretisiert, der auch Aufnahme in die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW gefunden hat.

Ich möchte hier auf die wichtigsten, insbesondere für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes bedeutenden Punkte eingehen und Euch diese, soweit heute schon möglich, erläutern, um hier Unklarheiten und Unsicherheiten zu beseitigen, aber auch für zwingend notwendige Maßnahmen und Vorkehrungen zu sensibilisieren, die diese Wiederaufnahme überhaupt nur möglich machen. Entschuldigt bitte, wenn es jetzt etwas formell wird, aber dieses Thema ist essentiell für einen stufenweisen Eintritt in einen geregelten Sportbetrieb:
Nach §4 Absatz der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport (Amateursport) auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen gestattet, sofern dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstandes von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen sichergestellt sind.

Was bedeutet das für unsere Vereine, also für Euch?
Zunächst einmal heißt das nichts anderes, als das ein Trainingsbetrieb ab heute 07.05.2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich ist. Gleichzeitig gelten aber weiter die allgemeinen -wenn auch leicht angepassten- Kontaktbeschränkungen bis zum 05.06.2020 fort.Daher sind wie in der Verordnung aufgeführt gewisse Vorkehrungen und Maßnahmen im Bezug auf Abstandsregeln, Hygiene und Infektionsschutz für die Durchführung dieses Trainingsbetriebes zwingend vorgeschrieben. 
Zusammen mit dem DOSB, hat der DBV in der letzten Woche daher neben den 10 Leitplanken des DOSB, spezifische Regelungen für Baseball und Softball für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebes erstellt. Die Regelungen zum Trainingsbetrieb sind insbesondere unter Punkt 1 b.) gelistet. Sowohl die Leitplanken, als auch die Übergangsregeln für Baseball und Softball findet Ihr im Anhang dieser Mail. Sie sind aber auch jederzeit unter folgenden Links einsehbar:
10 Leitplanken des DOSBSportartspezifische Übergangsregeln Baseball und Softball

Die hier aufgeführten Regeln sind die absoluten Mindeststandards, die einzuhalten sind, um den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen zu können. Bitte trefft entsprechende Vorkehrungen in Euren Vereinen und auf Euren Sportanlagen und informiert Eure Mitglieder umfassend, damit diese Regelungen für das Training von allen zum Schutz aller eingehalten werden. Ihr schützt damit nicht nur Eure Mitglieder, sondern auch Euch als Verein vor ungewollten Konsequenzen für den Fall, dass sich bei Nichteinhaltung der Regelungen jemand im Trainingsbetrieb infizieren sollte.

Bitte informiert Euch vor der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in jedem Fall auch bei Euren lokalen Sport- und Gesundheitsämtern über die vor Ort geltenden Regelungen und Möglichkeiten im Bezug auf die von Euch genutzten Sportanlagen.
Falls Ihr Fragen zur Umsetzung oder Einhaltung der Regelungen habt, wendet Euch bitte jederzeit gern an die Geschäftsstelle oder eines der Präsidiumsmitglieder. Wir werden Euch mit allen Kräften gerne bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes unterstützen.
Im Bezug auf den Wettkampfspielbetrieb sieht der Zeitplan des Landes NRW zur stufenweisen Öffnung des Sportes aktuell den 30. Mai als mögliches Datum zur Wiederaufnahme im Kinder- und Jugend- und Amateurbereich vor. Dieses Datum ist bisher jedoch noch nicht verbindlich in die Coronaschutzverordnung eingeflossen und genaue Regelungen im Bezug auf die Durchführung (insbesondere auch die Zulassung von Zuschauern) stehen hier noch aus. Daher kann dieses Datum leider aktuell noch nicht als das Datum angesehen werden, an dem auch die Baseball- und Softballsaison in jedem Fall mit dem Wettkapmpfbetrieb in NRW starten wird.

Das Präsidium des BSV NRW wird sich zu diesem Thema am kommenden Samstag beraten und im Anschluss an diese Sitzung, das weitere Vorgehen an Euch kommunizieren. Wir hoffen auch zu diesem Komplex möglichst bald Klarheit schaffen zu können, jedoch bleibt für uns alle das oberste Ziel der Schutz der Gesundheit aller unserer Mitglieder.
Neben der Landesregierung informiert auch der LSB aktuell umfassend über die neue Situation. Unter folgenden Links, könnt Ihr Euch auf dem Laufenden halten:

Pressemitteilung Land NRW zum Nordrhein-Westfalen-PlanCoronaschutzverordnung des Landes NRWLandessportbund NRW - Wichtige Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Bleibt weiterhin, oder gerade jetzt achtsam und vorsichtig. Passt auf Euch und aufeinander auf. So verhindern wir gemeinsam ein Wiederaufflammen der Pandemie!
Stay Safe, stay strong, keep distance!

Viele Grüße

Markus Pollmeier

Präsident