Schiedsrichtereinteilung

1. Juli 2009

In diesem Zusammenhang möchten wir erneut darauf hinweisen, das gemäß BuSpO und DVO die Pflicht für die Vereine besteht diese Einsätze wahrzunehmen. Strafen pro Nichtantreten zum Schiedsrichtereinsatz bzw. ohne gültige Lizenz werden mit einer hohen Geldstrafe belegt. Bei mehrmaliger Wertung als Nichtantreten zum Schiedsrichtereinsatz wird die höchstspielende Mannschaft vom Spielbertrieb des BSVNRW inkl. Strafen ausgeschlossen. Besonders im Nachwuchsbereich wird hier derzeit diese Pflicht nicht erfüllt.

Wir appellieren an alle Vereine diese Pflicht im Sinne unseres Sports zu erfüllen.