Mindestlohn – Auswirkungen auf Sportvereine

23. Januar 2015

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, das auch Auswirkungen auf die in Sportvereinen tätigen Personen (z.B. Trainer, Amateursportler, Platzwart usw.) haben kann. Die Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat die wichtigsten Informationen hierzu zusammenfassend dargestellt (inkl. Wortlaut des Gesetzes). Das Präsidium des BSVNRW legt allen Mitgliedsvereinen nahe, bestehende Verträge oder Absprachen mit ihrem "Personal" unter diesen Gesichtspunkten zu überprüfen bzw. anzupassen.