BSV NRW SPIELBETRIEB

30. Januar 2008

Spielberechtigung der betroffenen Vereine entscheiden und gegebenenfalls eine Mannschaft oder den gesamten Verein vom Spielbetrieb ausschließen.

Die jeweiligen Vereine werden über die Entscheidung umgehend informiert und haben die Möglichkeit bis zum Sasionbeginn im April ein gemeinsame Lösung mit dem Verband zu erarbeiten.
Das Präsidium bittet daher alle Vereine offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Verband zeitnah zu begleichen, oder mit dem Verband über Lösungen zu sprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte per Email an c.goulet@bsvnrw.de.