BSV NRW PRÄSIDIUM

24. Juli 2007

1. Rechtliche Maßnahmen:

Nach erfolglosem 2. Mahnlauf wird zukünftig automatisch der Mahnbescheid erlassen.


2. Sportliche Sanktionen in 3 Schritten:

1. Spielabzug
2. Ausschluss der Mannschaft / Mannschaften vom Spielbetrieb des BSV NRW e.V.
3. Ausschluss des Vereines aus dem BSV NRW e.V.


Wir bitten um Kenntnisnahme und ggfs. Erledigung von offenen Posten bis zum 31.07.2007, da o.a. ab dem 01.08.2007 in Kraft tritt.


Wir möchten uns an dieser Stelle aber auch bei allen Vereinen bedanken, die aktiv zur Klärung der offenen Posten mit dem Verband beigetragen haben.


Mit freundlichen Grüßen

Baseball und Softballverband NRW e.V.
Das Präsidium