BSV NRW HAUPTAUSSCHUSS

17. Oktober 2006

obliegen Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – soweit sie nicht der MGV zugeordnet sind -, sowie Beratung und Beschlussfassung über die Spielordnungen. Anträge zum Hauptausschuss sind schriftlich und mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsstelle des BSV NRW zu schicken.