obliegen Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – soweit sie nicht der MGV zugeordnet sind -, sowie Beratung und Beschlussfassung über die Spielordnungen. Anträge zum Hauptausschuss sind schriftlich und mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsstelle des BSV NRW zu schicken.
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BSV NRW HAUPTAUSSCHUSS
17. Oktober 2006