obliegen Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – soweit sie nicht der MGV zugeordnet sind -, sowie Beratung und Beschlussfassung über die Spielordnungen. Anträge zum Hauptausschuss sind schriftlich und mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsstelle des BSV NRW zu schicken.
BSV NRW HAUPTAUSSCHUSS
17. Oktober 2006