BSV NRW HAUPTAUSSCHUSS

3. Oktober 2007

Bitte beachten Sie, dass pro Verein gemäß § 7 b) der Satzung des BSV NRW nur ein Delegierter pro Verein an der Sitzung teilnehmen darf. Dem Hauptausschuss obliegen folgende Aufgaben, die auch Punkte der Tagesordnung sind:
a) Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht der MGV zugeordnet sind,
b) Beratung und Beschlussfassung über die Spielordnungen

Anträge zum Hauptausschuss sind schriftlich und mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsstelle des BSV NRW einzureichen. Eine genaue Ortsangabe mit Wegbeschreibung erhalten Sie, wenn feststeht, wie viele Vereine an der Sitzung teilnehmen werden.